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Visumsgebühren

 
Für Österreichische Staatsbürger
 

 

Visumskategorie

Gültigkeitsdauer

Betrag in Euro

Transitvisum (für ein- bzw. zweimalige Einreise)!Flugtickets erforderlich!

15 Tage ab Ausstellung

           24 + 10,50

Touristenvisum (für einmalige bzw. mehrmalige Einreise)Bitte beachten Sie, dass für die Genehmigung einer 2-oder 3maligen Einreise die bestätigten Flugtickets über den gesamten Reiseverlauf bereits bei Einreichung vorliegen müssen!

 

bis zu 6 Monaten

 

 

          
50 + 10,50
          

 

Studentenvisum (mehrmalige Einreise)

für die Dauer des Lehrgangs, aber höchstens 5 Jahre

89 + 10,50

Alle anderen Visa für mehrmalige Einreise (außer Transit-, Touristen- oder Studentenvisa)

bis zu 6 Monaten
94 + 10,50

 

 

 

Geschäftsvisum

bis zu einem Jahr

         141 + 10,50

 

bis zu 5 Jahren

         235 + 10,50

 

 

 

Arbeitsvisum

bis zu 6 Monaten

         100 + 10,50

bis zu einem Jahr          147 + 10,50
bis zu 5 Jahren          241 + 10,50

Übertragung eines Visums vom alten in einen neuen Reisepass

 

             6 + 10,50

Zugangsberechtigung für Sperr- bzw. Schutzzonen

 

43

Eilzuschlag (Nachweis der Dringlichkeit erforderlich!)              
43

 

Für Nicht-Österreichische Staatsbürger

 

ACHTUNG: für nicht-österreichische Staatsbürger erhöht sich die Visumsgebühr aufgrund zusätzlicher Erhebungskosten um EUR 17,50 !

 

Staat

Visumskategorie

Gebühr Euro

Russland

alle

50 + 10,50

Rumänien

alle

50 + 10,50

USA

Transitvisum

48 + 10,50

 

Touristenvisum bis zu  6 Monaten

74 + 10,50

 

Studentenvisum

  113 + 10,50

 

Arbeitsvisum bis zu 6 Monaten

  124 + 10,50

 

Arbeitsvisum bis zu 6 Monaten

171,00 + 10,50

 

Andere Visumskategorien bis zu 6 Monaten

118,00 + 10,50

 

Andere Visumskategorien bis zu einem Jahr

165,00 + 10,50

Pakistan

alle

1 + 10,50

Sri Lanka

Transitvisum (für 15 Tage, einmalige/zweimalige Einreise)

4 + 10,50

 

Geschäftsvisum bis zu 6 Monaten für einmalige Einreise

4 + 10,50

 

Geschäftsvisum bis zu einem Jahr für mehrmalige Einreise

11 + 10,50

 

Geschäftsvisum bis zu 5 Jahren für mehrmalige Einreise

89 + 10,50

 

Arbeitsvisum bis zu 6 Monaten für einmalige Einreise

4 + 10,50

 

Arbeitsvisum bis zu 6 Monaten für mehrmalige Einreise

7 + 10,50

 

Arbeitsvisum bis zu einem Jahr für mehrmalige Einreise

11 + 10,50

 

Alle anderen Kategorien (auch Touristen-/Studentenvisum) bis zu 6 Monaten bei einmaliger Einreise

4 + 10,50

 

Alle anderen Kategorien (auch Touristen-/Studentenvisum) bis zu 6 Monaten bei einmaliger Einreise

11 + 10,50

Japan

Transitvisum

2 + 10,50

 

alle anderen Kategorien

10 + 10,50

VON DER VISUMSGEBÜHR BEFREIT SIND ANGEHÖRIGE FOLGENDER STAATEN:

Afghanistan, Argentinien, Bangladesh, Demokratische Volksrepublik Korea, Jamaica, Malediven, Mauritius, Südafrika, Urugay EUR 17,50 für die Erhebung im Heimatland sowie EUR 10,50 Bearbeitungsgebühr sind obligatorisch!

VON DER VISUMSPFLICHT AUSGENOMMEN SIND ANGEHÖRIGE FOLGENDER STAATEN:

Nepal, Bhutan

Für Angehörige aller anderen Staaten gelten dieselben Gebührensätze wie für österreichische Staatsbürger.

 

 

o    Die Höhe der Visumsgebühren unterliegt den jeweiligen bilateralen Abkommen.

o    Die Indische Regierung ist berechtigt, die Gebührensätze gegebenenfalls zu ändern.

o    Die Gebühren sind im Visa Application Center bar und in Euro zu bezahlen. Bei Einzahlung auf die angegebene Bankverbindung ist eine entsprechende Bestätigung vorzulegen. Kreditkarten- oder Bankomatzahlung ist nicht möglich.

o    Wir ersuchen Sie, bei der Antragseinreichung auf dem Postweg die Visumsgebühr NICHT in bar beizulegen, da die BLS International Visa Services für einen etwaigen Verlust keine Haftung übernehmen kann.

o   Sollten Sie sich bei der Wahl der Visumskategorie nicht sicher sein, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

 

Visa-Gebühr beinhaltet keine Bank-Kommission.

Die Visumsgebühr versteht sich exklusive etwaiger Bankspesen. Sollten Bankspesen für die Einzahlung der Visumsgebühren anfallen, so sind diese vom Antragsteller zu tragen. Visumswerber, die ihren Antrag per Post einreichen, werden ersucht, die Visumsgebühr direkt auf das unten angeführte Konto einzuzahlen; der Originaleinzahlungsbeleg ist dann dem Visumsantrag beizulegen. Bitte bewahren Sie eine Kopie davon für Ihre Unterlagen auf.

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